Auf Anordnung des H.H. Generalvikars des Bischofs von Limburg gelten ab sofort folgende Regeln für den Infektionsschutz:
- In Gottesdiensten gilt an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen die 3G-Regel; sie gilt beispielsweise nicht am Fest „Erscheinung“, da dies ein kirchlicher, aber kein gesetzlicher Feiertag ist.
- Geimpft.
- Genesen.
- Getestet (Test einer zertifizierten Teststelle: Schnelltest nicht älter als 24 Stunden/PCR-Test nicht alter als 48 Stunden.) Kinder und Jugendliche unter 18 gelten durch die Testung in der Schule/Kita als getestet.
- Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthaltes in der Kirche.
- Personen mit Erkältungssymptomen und/oder Fieber dürfen die Kirche nicht betreten.
- Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein. (Gilt nicht für Personen eines Haushalts oder verbundener Haushaltsgemeinschaften.)
- Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsmöglichkeiten für die Hände bereit.